FAQs
zum Thema Ausbildung

Was ist eine Ausbildung eigentlich? Ist es das Gleiche wie eine Lehre? Und was bedeutet duale Ausbildung und wo ist der Unterschied zum dualen Studium?
Du hast die Fragen und wir haben die Antworten.
Hier kommen die FAQs zum Thema Ausbildung:

Was soll ich werden?

1. Wo liegen meine Stärken und Schwächen? Was interessiert mich eigentlich?

Es gibt jede Menge kostenlose Tools und Apps zum Thema Ausbildung, mit denen du checken kannst, was deine Stärken und Schwächen sind. Wenn du dir vorher einfach aufschreibst, was du gern machst und was nicht so, kann so ein Test sehr hilfreich sein. Auch deine Hobbys können dabei eine große Rolle spielen. Immer die aktuellsten Tools und Apps findest du bei uns auf: moin-future.de ganz unten bei „Hilfe & Häufige Fragen“.

2. Wo finde ich Unterstützung, um den richtigen Ausbildungsberuf für mich zu finden?

Im Internet findest du natürlich viele Seiten zum Thema Berufsorientierung. Für die Berufsberatung ist in Deutschland zuerst die Agentur für Arbeit zuständig. In vielen Regionen gibt es dort speziell auch noch die Jugendberufsagenturen. Du hast in deiner Schule auf jeden Fall auch eine*n Ansprechpartner*in, frag einfach mal nach. Sonst kannst du dich auch online bei der Berufsberatung informieren, dich telefonisch oder auch persönlich beraten lassen: https://planet-beruf.de/schuelerinnen

3. Es gibt so viele Berufe, wie finde ich den richtigen für mich?

Mach einfach verschiedene Tests. Lass dich beraten. Und über ein Praktikum kannst du auch in den einen oder anderen Beruf hineinschnuppern. So weißt du Stück für Stück, was dir liegt und was vielleicht auch gar nicht dein Ding ist. Wir haben einige Tests und Apps für dich getestet. Schau am besten mal auf: moin-future.de ganz unten bei „Hilfe und häufige Fragen“.

4. Wo finde ich Informationen zu den einzelnen Berufen?

Hier auf Moin Future unter: Menschen und Berufe zeigen wir dir, was in Niedersachsen alles so möglich ist. Wir haben Ausbildungsberufe, Unternehmen und echte Azubis, die von ihrem Alltag erzählen und auch, was sie vor der Ausbildung schon so alles gemacht haben. Wenn du also persönliche Infos zu den Berufen haben möchtest, bist du hier genau richtig. Einen Überblick über alle Berufe findest du auf Planet-Beruf.de, dort findest du auch immer eine Kurzbeschreibung und ein paar Daten und Fakten zur Ausbildung.

5. Was bedeutet duale Ausbildung?

Die duale Ausbildung, manchmal auch betriebliche Ausbildung genannt, ist die Kombination aus der praktischen Ausbildung, also dem Arbeiten im Ausbildungsbetrieb, und dem theoretischen Teil in der Berufsschule. „Dual bedeutet so viel wie zweierlei, doppelt oder aus zwei Teilen bestehend. Die duale Ausbildung ist die häufigste Form von Berufsausbildung in Deutschland.

6. Was ist der Unterschied zwischen einer dualen Ausbildung und einem dualen Studium?

Bei einem dualen Studium arbeitest du ebenfalls einen Teil deiner Zeit im Unternehmen und den anderen Teil verbringst du beim Studium an einer Hochschule und schließt dort dann auch mit einem Studienabschluss wie Bachelor o. ä. ab. In manchen dualen Studiengängen muss zusätzlich auch noch die Berufsschule besucht werden.

7. Wie lange dauert eine Ausbildung?

Eine Ausbildung dauert meistens drei Jahre. Es gibt aber auch einzelne Berufe, für die nur zwei Jahre notwendig sind. Und einige Berufsausbildungen dauern auch dreieinhalb Jahre.

8. Soll ich erstmal ein Praktikum machen?

Ein Praktikum ist immer hilfreich. So findest du heraus, was dir Spaß macht und was eher nicht. So kannst du dich ausprobieren, Kontakte knüpfen und deine Stärken und Schwächen herausfinden. Nicht selten beginnt eine Ausbildung in einem Unternehmen mit einem Praktikum davor. Praktikumsplätze in Niedersachsen findest du auch in unserer Rubrik „Infos und häufige Fragen“ weiter unten auf moin-future.de.

In den Startlöchern

9. Benötige ich einen bestimmten Schulabschluss für die Ausbildung?

Du benötigst keinen bestimmten Schulabschluss für eine Ausbildung. Du kannst direkt nach der Schule in die Ausbildung starten. Viele Unternehmen veröffentlichen in ihren Stellenausschreibungen direkt, welchen Schulabschluss sie sich von dir wünschen. In einigen ist es ein Hauptschulabschluss und in anderen Unternehmen wird ein Realschulabschluss oder sogar das Abitur für eine Ausbildung dort vorausgesetzt. Wenn du schon weißt, welchen Beruf du erlernen möchtest, dann frag einfach bei den Unternehmen direkt nach, was verlangt wird. Mittlerweile haben viele Ausbildungsbetriebe auf ihren Webseiten und auch Social-Media-Kanälen veröffentlicht, welche Ausbildungsplätze noch frei sind und welcher Schulabschluss dafür am besten ist. Bei vielen Betrieben sind der persönliche Eindruck und die Motivation viel wichtiger als die reinen Schulnoten. Auch wenn du gar keinen Schulabschluss hast, ist eine Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

10. Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung mitbringen?

Wenn du auf den oben genannten Seiten nach Ausbildungsberufen suchst, dann findest du dort auch bei jedem Beruf Eigenschaften und Fähigkeiten, die du für den jeweiligen Beruf brauchst. Zum Beispiel ist Kontaktfreude in der Gastronomie, Freizeit- und Hotelbranche sehr wichtig und auf dem Bau geht nichts ohne Teamarbeit. Schau dich auch hier gern in der Kategorie Menschen & Berufe um, hier berichten Azubis von ihrer Ausbildung.

11. Welche Betriebe bilden überhaupt aus? Wo finde ich freie Ausbildungsplätze?

Ausbildungsbetriebe und die freien Ausbildungsplätze findest du am besten bei der Agentur für Arbeit, da die meisten Unternehmen ihre freien Lehrstellen dort melden. So kannst du dir das Unternehmen online anschauen und weißt auch gleich, welche Ausbildungsplätze noch frei sind. Natürlich kannst du auch bei den Industrie- und Handelskammern in der Lehrstellenbörse: IHK-Lehrstellenboerse.de und den Handwerkskammern im Lehrstellenradar: Lehrstellen-Radar.de direkt schauen, wenn du schon weißt, in welche berufliche Richtung es gehen soll.

12. Wer sind meine Ansprechpartner*innen?

Dein*e Ansprechpartner*in für die Ausbildung im Betrieb wird dir sicher an einem deiner ersten Tage vorgestellt. In großen Unternehmen können das auch mehrere Personen sein: Ausbildungsleiter*innen, Personalrat, Betriebsrat, Ausbildungsbeauftragte im Unternehmen oder auch eine Jugendausbildungsvertretung. Auch in der Berufsschule gibt es Lehrkräfte oder auch Pädagog*innen aus dem Schulsozialbereich, die dir bei Fragen helfen können. Die Ausbildungsberatung der jeweiligen Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) und auch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit stehen dir als Ansprechpartner*in zur Verfügung.

13. Kann die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du deine Ausbildungszeit verkürzen. Hast du vielleicht einen höheren Schulabschluss oder schon eine andere Ausbildung vorher gemacht? Sehr gute Noten in der Berufsschule oder Lernleistungen hochschulischen Ursprungs können deine Ausbildung ebenfalls verkürzen.

Hier haben wir einige Beispiele aufgelistet, die laut Ausbildungsordnung die Ausbildungsdauer verkürzen können:

  • Wenn der/die Auszubildende vor Beginn der Ausbildung ein fachlich einschlägiges Berufsgrundbildungsjahr oder eine Fachschule besucht hat,
  • wenn der/die Auszubildende das Abitur, die Fachhochschulreife, eine abgeschlossene Ausbildung, den erweiterten Sekundarabschluss I erworben hat oder ein Lebensalter von über 21 Jahren hat,
  • wenn sich während der Ausbildung herausstellt, dass das Ausbildungsziel auch in einer kürzeren Ausbildungsdauer erreicht werden kann, einer der Vertragspartner die Verkürzung bei der IHK beantragt und diese zustimmt,
  • wenn der/die Auszubildende im Betrieb und in der Berufsschule mindestens „gute“ Leistungen zeigt und bei der IHK die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt wird.
  • für Berufe im Handwerk: Wenn die Zwischenprüfung/ Teil eins der Gesellenprüfung (GP) mit den Zensuren 2/2 in Theorie und Praxis erreicht wurden, kann der/die Auszubildende eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen. Die Berufsschule und der Ausbildungsbetrieb müssen dabei zustimmen.

In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsdauer auf Antrag auch verlängert werden, z. B. wenn du wegen einer längeren Fehlzeit deine Ausbildung nicht absolvieren kannst. Außerdem kann die Ausbildung verlängert werden, falls du durch die Abschlussprüfung fällst oder sehr schlechte Leistungen hast und andere Unterstützungsmaßnahmen nicht helfen.

14. Kann die Ausbildungszeit aus einer vorherigen Ausbildung angerechnet werden?

Ja. Bei der Ausbildung im gleichen Beruf kann die volle Ausbildungszeit angerechnet werden. Ansonsten handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, d. h. der/die Ausbildungsberater*in prüft die gemeinsamen Inhalte und entscheidet dann.

15. Kann ich eine Ausbildung auch in Teilzeit machen?

Das Einverständnis des Ausbildungsbetriebs vorausgesetzt, kann die Ausbildung teilweise oder komplett mit verringerter Stundenzahl durchgeführt werden. Ein Anspruch auf Teilzeitausbildung besteht jedoch nicht. Und: Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf 50 Prozent einer Vollzeitausbildung nicht übersteigen. Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Anderthalbfachen der regulären Ausbildungsdauer. Das bedeutet: Bei einer regulär dreijährigen Ausbildung darf die Teilzeitvariante maximal 4,5 Jahre in Anspruch nehmen. Die Berufsschule ist an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit nicht gebunden. Die Einbeziehung der Berufsschulzeiten in das Modell muss deshalb zwischen Betrieb, Auszubildendem und Berufsschule abgestimmt werden. Hier ist ein kurzes Video, in dem die Teilzeitausbildung sehr gut erklärt wird.

16. Wie läuft eine Ausbildung ab?

Als Azubi arbeitest du einen Teil deiner Ausbildung im Betrieb und einen Teil verbringst du in der Berufsschule. In einigen Berufen hast du an ein oder zwei festen Tagen jede Woche Berufsschule und in anderen Berufen hast du Blockunterricht. Das bedeutet, dass du im Jahr ganze Wochen dann nur in der Berufsschule bist und ebenfalls ganze Wochen in deinem Ausbildungsunternehmen.

Bewerbung und Vorstellungsgespräch

17. Bis wann muss ich mich bewerben?

Das ist ganz unterschiedlich von Unternehmen zu Unternehmen, bei einigen musst du dich ein Jahr vor Beginn der Ausbildung bewerben, bei anderen geht das noch bis zu einem Tag vor Ausbildungsbeginn und in Ausnahmefällen sogar danach noch. Als Beispiel: Bei Banken und Versicherungen solltest du dich in der Regel etwa ein Jahr vor Ausbildungsbeginn bewerben, in der Industrie etwa 8 Monate bis zu einem Jahr vorher, im Handel und in anderen Berufen etwa 5 bis 9 Monate vorher.

18. Wie muss ich mich bewerben?

Zunächst einmal solltest du klären, welche Form der Bewerbung dein Wunschunternehmen bevorzugt. Denn bei vielen Betrieben ist die Bewerbung über das Internet nicht nur ausdrücklich erwünscht, einige berücksichtigen ausschließlich E-Mail-Bewerbungen oder Online-Bewerbungen über Formulare. Bei anderen Unternehmen kann dagegen nach wie vor die klassische Papierbewerbung zum Ziel führen.

19. Welche Unterlagen muss ich für eine Bewerbung einreichen?

Mit deinen Bewerbungsunterlagen hinterlässt du den ersten Eindruck bei deinem potenziellen zukünftigen Ausbildungsunternehmen. Entsprechend sorgfältig sollten sie ausgearbeitet sein. Je nach Unternehmen werden folgende Dinge von dir erwartet:

  • Deckblatt: Titel des Berufs, persönliche Daten und klassisches Bewerbungsfoto
  • Anschreiben: Infos über deine Person, deine Motivation für den Beruf, deine Stärken und Ziele, warum du genau zu diesem Unternehmen passt, was du von der Ausbildung erwartest
  • Lebenslauf: lückenlose Auflistung deiner bisherigen schulischen und gegebenenfalls beruflichen Stationen, Praktika und Nebentätigkeiten
  • Zeugnisse: von deiner schulischen und gegebenenfalls beruflichen Ausbildung
  • Arbeitszeugnisse: falls vorhanden von deinen bisherigen Jobs und Praktika

20. Wie schreibe ich eine gute Bewerbung?

Informiere dich zuvor, was dem Ausbildungsbetrieb deiner Wahl wichtig ist – nicht nur die Stellenausschreibung lesen, sondern auch mal die Website studieren. Zeige, was dich von anderen Bewerbern unterscheidet – ein Bewerbungsanschreiben ist Selbstmarketing! Formuliere kurz und prägnant. Vermeide Phrasen aus Musteranschreiben wie „Ich bin teamfähig, kreativ und organisiert“. Wenn du das Unternehmen überzeugen willst, beschreibe Situationen oder Erfahrungen aus früheren Tätigkeiten, bei denen du Teamfähigkeit, Kreativität etc. unter Beweis gestellt hast. Lass dich im Internet gern von Bewerbungsvorlagen inspirieren. Achte aber auf eine persönliche Note. Und zum Schluss checke nochmal alles auf die Rechtschreibung, die richtigen Ansprechpartner*innen und Firmenadressen und nenne auch den richtigen Ausbildungsberuf in deinem Anschreiben.

21. Wie kann ich mich auf einen Einstellungstest vorbereiten?

Obwohl viele Unternehmen eigene Tests entwickelt haben, die genau auf das jeweilige Berufsbild abgestimmt sind, kannst du dich anhand der vielen kostenlosen Testbeispiele im Internet gut darauf vorbereiten. Eine Auswahl findest du auch hier auf moin-future.de unten auf der Seite in der Rubrik „Hilfe & Häufige Fragen“.

22. Wie kann ich mich auf mein Bewerbungsgespräch am besten vorbereiten?

Kläre, wo das Gespräch stattfindet und wie lange du brauchst, um dorthin zu kommen. Bei großen Firmen mit weitläufigem Gelände solltest du zusätzlich noch einen Zeitpuffer für den Weg zum Büro deines Gesprächspartners einplanen. Inhaltlich mach dich mit dem Unternehmen vertraut, eigne dir Wissen darüber an, womit sich das Unternehmen hauptsächlich beschäftigt. Die meisten Unternehmen geben auf ihrer Website einen guten Einblick. Schau dir auch nochmal deine Bewerbungsunterlagen an, du musst auf Fragen dazu gut antworten können. Im Gespräch ist es wichtig, alle Teilnehmer*innen zu begrüßen. Achte auf eine klare, deutliche Aussprache, sprich in ganzen Sätzen, hör gut zu und halte im Gespräch stets den Augenkontakt zu deinem Gegenüber.

Vertrag, Geld & Co.

23. Was ist der Unterschied zwischen IHK und HWK?

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist die Interessensvertretung für alle gewerbetreibenden Unternehmen in Deutschland. Sobald in Deutschland ein Gewerbe angemeldet wird, ist dieses Unternehmen automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer. Das regelt das IHK-Gesetz. Die Handwerkskammer stellt das Gegenstück zur Industrie- und Handelskammer dar. Mitglieder der Handwerkskammer sind alle Handwerksbetriebe.
Einige Betriebe sind sowohl Mitglied der IHK als auch der Handwerkskammer, sogenannte Mischbetriebe. Zum Beispiel ein Autohaus: Dieses Unternehmen ist mit dem Geschäftsanteil, welcher Neu- und Gebrauchtwagen verkauft, also handelt, ein IHK-Mitglied. Durch seine Tätigkeit als handwerklicher Kfz-Wartungs- und Reparaturbetrieb aber – mit seiner Werkstatt – auch ein HWK-Mitglied.
Einige Berufe werden auch von anderen Kammern vertreten z.B. der Landwirtschaftskammer, Ärztekammer oder auch Steuerberaterkammer.

24. Was haben die Kammern mit meiner Ausbildung zu tun?

Mit ihrem breiten Beratungsspektrum fungieren die IHK und die HWK als Dienstleister für die Wirtschaft und setzen sich als Interessenvertretung ihrer Mitglieder ein. Dabei vertreten sie die Interessen von Wirtschaftsunternehmen gegenüber den Kommunen, den Regierungen der Länder und den regionalen staatlichen Stellen. Der Ausbildungsbetrieb muss jedes Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) eintragen lassen. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zu den Prüfungen. Die Funktion der Kammern dabei ist, die Durchführung der Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben zu überwachen.

25. Was ist eine Eintragungsbestätigung?

Das ist eine schriftliche Bestätigung, dass deine Ausbildung bei deinem Ausbildungsunternehmen richtig und vollständig in der zuständigen IHK oder HWK eingetragen wurde.

26. Was ist ein Ausbildungsvertrag?

Der Ausbildungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir als Auszubildenden und deinem Ausbildungsbetrieb. Dieser Berufsausbildungsvertrag wird vor Beginn der betrieblichen Ausbildung abgeschlossen und regelt das Ausbildungsverhältnis zwischen dir und deinem zukünftigen Ausbildungsbetrieb.

27. Was muss im Ausbildungsvertrag enthalten sein?

Alles rings um deinen Ausbildungsvertrag ist im Berufsbildungsgesetz geregelt, das kannst du dir auch einfach online ansehen: Gesetze-im-Internet.de

28. Was bedeutet Probezeit? Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit bei Ausbildungsverhältnissen dauert zwischen einem und vier Monaten. In dieser Zeit hast du und auch das Unternehmen Zeit, euch gegenseitig kennenzulernen und zu schauen, ob der Beruf und auch das Unternehmen passt. Stellst du innerhalb der vereinbaren Probezeit fest, dass das nichts für dich ist, kannst du sofort, ohne Angabe von Gründen kündigen. Dieses Recht gilt auch für dein Ausbildungsunternehmen. Im Berufsbildungsgesetz kannst du solche rechtlichen Details auch einfach in Ruhe nachlesen: Berufsbildungsgesetz

29. Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert nach Berufen und Bundesländern. Die Ausbildungsvergütung muss mit den Ausbildungsjahren ansteigen, das ist ebenfalls im Berufsbildungsgesetz § 17 BBiG geregelt. Für die meisten Branchen gibt es tarifliche Regelungen. Das bedeutet, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben einen Tarifvertrag geschlossen und darin u. a. die Höhe der Ausbildungsvergütung festgelegt. Wieviel du nach deiner Ausbildung in dem Beruf verdienst, kannst du einfach mal im Entgeltatlas checken.

30. Die Ausbildungsvergütung reicht nicht. Wo kann ich Unterstützung beantragen?

Für Azubis, die mit ihrem Gehalt nicht auskommen, gibt es folgende Unterstützungen:

  • Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht Kindergeld zu. Das sind in der Regel 219 Euro pro Monat – ab dem dritten Kind steigt es auf 225 Euro, dann auf 250 Euro (Stand November 2021).
  • Weiterhin kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden.

Mehr Infos dazu gibt es hier: Arbeitsagentur.de//berufsausbildungsbeihilfe-bab

31. Kann ich auch während der Ausbildungszeit in Elternzeit gehen?

Auch in der beruflichen Ausbildung kannst du Elternzeit nehmen, wenn ein Ausbildungsverhältnis existiert.

32. Wann beginnt eine Ausbildung?

Ein Ausbildungsbeginn ist grundsätzlich jederzeit möglich. Der reguläre Ausbildungsbeginn ist der 1. August oder 1. September eines jeden Jahres.

33. Wie viel Urlaub bekomme ich während meiner Ausbildung?

Die Anzahl der Urlaubstage ist abhängig vom Alter des Auszubildenden. Die jeweilige Mindestzahl der Urlaubstage regelt für Minderjährige das Jugendarbeitsschutzgesetz, für Volljährige das Bundesurlaubsgesetz.

34. Welche Unterlagen benötigt mein Ausbildungsbetrieb? Und worum muss ich mich zum Ausbildungsbeginn kümmern?

Das sind die wichtigsten Dinge, um die du dich kümmern musst:

  • Ärztliche Bescheinigung
  • die Bescheinigung der Erstuntersuchung bei unter 18 Jährigen
  • Girokonto
  • Über Kindergeld informieren
  • Wohnort ggf. ummelden
  • BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse besorgen
  • Über Versicherungen informieren: z. B. Haftpflicht, Unfall und Berufsunfähigkeit
  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) besorgen
  • Sozialversicherungsausweis besorgen (mit 16 Jahren bekommst du den automatisch von der Rentenstelle zugeschickt)
  • Vertrag über vermögenswirksame Leistungen

Bitte beachte, dass auch das sehr individuell sein kann und dein Ausbildungsunternehmen auch noch andere Unterlagen verlangen kann.

35. Was ziehe ich am ersten Ausbildungstag an?

Das ist wirklich unterschiedlich. In vielen Berufen bekommst du sogar Arbeitskleidung gestellt. Im Lebensmitteleinzelhandel oder in Handwerksbetrieben bekommst du meist Kleidung mit dem Logo des Unternehmens drauf, damit Kunden genau wissen, dass du zum Unternehmen gehörst. In anderen Berufen, im Büro zum Beispiel, wird ebenfalls sehr viel Wert auf ein gepflegtes Äußeres gelegt, aber du kannst meist selbst entscheiden, was du tragen möchtest. Dann gibt es noch Berufe in Banken oder in der Gastronomie zum Beispiel, da ist vorgeschrieben, welche Farbe deine Kleidung haben soll, damit alle Mitarbeiter*innen auf einen Blick für Gäste und Kunden erkennbar sind. Die Frage nach der Kleidung kannst du schon im Vorstellungsgespräch klären, das zeigt, dass du Interesse hast. Die Frage ist aber auch prima, wenn du den Ausbildungsvertrag unterschreibst oder sonst nochmal Kontakt zum Unternehmen hast. Richtig angezogen startet es sich prima in den ersten Tag deiner Ausbildung.

Berufsschule

36. Wie oft muss ich zur Berufsschule?

Auch das ist unterschiedlich. In vielen Berufen hast du im ersten Ausbildungsjahr zwei Tage in der Woche, ab dem zweiten Jahr ist an einem Tag in der Woche Berufsschule. In einigen Ausbildungsberufen hast du auch sogenannten Blockunterricht.

37. Was ist Blockunterricht?

Blockunterricht gibt es in vielen Berufen. Das bedeutet, dass du z.B. zwei Wochen Schule hast und dann die folgenden zwei Wochen in deinem Ausbildungsbetrieb bist – immer abwechselnd. Es gibt auch Berufe, da hast du zwei mal vier Wochen Blockunterricht in der Berufsschule.

38. Wo ist meine Berufsschule?

Welche Berufsschule du besuchst, richtet sich nach deinem Ausbildungsberuf. Frage bei dem Bewerbungsgespräch am besten nach dem Berufsschulstandort. Es gibt Berufsschulen überall.

39. Muss ich mich selbst in der Berufsschule anmelden?

Das muss normalerweise der Ausbildungsbetrieb für die Auszubildenden übernehmen.

40. Welche Schulfächer werden in der Berufsschule unterrichtet?

Im ersten Jahr werden die Basics vermittelt. Deshalb nennt sich das erste Lehrjahr in der Berufsschule auch Grundstufe. Ab dem zweiten Lehrjahr wird es dann spezifischer, je nachdem welchen Ausbildungsberuf du gewählt hast.

41. Muss ich nach dem Unterricht noch in den Betrieb?

Unternehmen müssen Azubis nach § 15 BBiG nur an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, freistellen. Wer zweimal in der Woche in die Berufsschule geht, muss ggf. nach der Schule noch in den Betrieb. Dies ist von Betrieb zu Betrieb aber unterschiedlich.

42. Was kann ich tun, wenn ich Schwierigkeiten habe, in der Berufsschule zu folgen?

Wichtig ist, sich schnellstmöglich an den/die Ausbilder*in zu wenden und offen die Schwierigkeiten zu kommunizieren. Dann kann der/die Ausbilder*in reagieren und ggf. im Betrieb Unterstützung organisieren oder aber auch begleitende Seminare oder Lehrgänge heraussuchen. Man sollte nicht zu lange warten, dann hat man den Anschluss verpasst und es wird immer schwieriger, aufzuholen. Hilfe gibt es auch über die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH).

Prüfungen

43. Wie viele Prüfungen muss ich machen?

Für den Berufsabschluss sind in der Regel zwei Prüfungen, die jeweils aus mehreren schriftlichen Prüfungsteilen bestehen können, abzulegen. Je nach Beruf ist das die Zwischenprüfung (ZP) und die Abschlussprüfung (AP) oder die gestreckte Abschlussprüfung in den Teilen I und II (AP I und AP II).

44. Wann finden die Prüfungen statt?

Die Zwischenprüfung findet normalerweise in der Mitte der Ausbildung bzw. am Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Die Abschlussprüfung hast du am Ende der Ausbildung. Informiere dich über die Internetseite der zuständigen IHK bzw. HWK über die genauen Prüfungstermine. Diese sind mindestens ein Jahr vorher bekannt. So kannst du dich gezielt auf die Prüfungen vorbereiten.

45. Wann muss ich mich zu den Prüfungen anmelden?

Zu den Prüfungen werden die Auszubildenden von den IHKs oder den Gesellenprüfungskommissionen der HWKs rechtzeitig eingeladen. Die Anmeldungen erfolgen dann über die Ausbildungsbetriebe.

46. Von wem erfahre ich die Prüfungstermine?

Spätestens mit der schriftlichen Einladung zur Prüfung erhältst du deine Prüfungstermine. Die schriftlichen Prüfungen sind bundeseinheitlich festgelegt (bei der IHK). Diese kannst du über die zuständigen Kammern in Erfahrung bringen:

Im Handwerk laden die Gesellenprüfungskommissionen rechtzeitig ein und geben dann auch die Prüfungsdaten bekannt.

47. Wie kann ich mich auf die Prüfungen vorbereiten?

Um sich auf eine Prüfung vorzubereiten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben dem klassischen Lernen kannst du bei entsprechenden Verlagen alte Prüfungen oder auch „Prüfungspakete“ erwerben. Auch bietet z. B. die IHK für einige Berufe spezielle Vorbereitungslehrgänge an. Vorbereitungskurse gibt es z. B. hier: https://wis.ihk.de/

48. Was muss ich tun, wenn ich nicht an der Prüfung teilnehmen kann?

Solltest du aus einem wichtigen Grund, z. B. einer Erkrankung oder einem Unfall, nicht an der Prüfung teilnehmen können, solltest du dich, wenn möglich, umgehend bei der prüfenden Stelle abmelden und ggf. ein Attest vorlegen. Andernfalls kann die Prüfung als nicht bestanden gewertet werden.

49. Ich habe die Prüfung nicht bestanden, wie geht es dann weiter?

gemäß § 21 Abs. 3 BBiG (Berufsbildungsgesetz) verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Azubis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

50. Ich habe die Gesellenprüfung im Handwerk bestanden, was kann ich dann machen?

  • über den praktischen Leistungswettbewerb können sich die Kammerbesten zu Landeswettbewerben qualifizieren.
  • Die Besten können sich sogar auf Bundesebene messen.
  • In einigen Berufen gibt es weltweite Vergleichswettbewerbe ( World Scills).
  • Eine gute Abschlussprüfung könnte der Zugang zu einem Stipendium im Werte von derzeit 8.100,- € bedeuten.

In der Ausbildung

51. Wie lange muss ich arbeiten?

Deine tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden. So dass du unter der Woche 40 h arbeitest. Aber auch davon gibt es Abweichungen und die sind von Unternehmen zu Unternehmen anders. So kann es sein, dass du insgesamt 39 h/ Woche arbeitest oder sogar noch weniger. Manchmal hast du auch Gleitzeit, das bedeutet, dass du dir deine Arbeitszeit selbst einteilen kannst. Du musst z.B. nicht immer 9 Uhr beginnen und hast 17 Uhr Feierabend, sondern startest auch mal 8 Uhr am Morgen und kannst dann mehr von Nachmittag genießen. Wichtig ist, dass du dich mit deinem/r jeweiligen Ausbilder*in im Unternehmen abstimmst und deine Termine wahrnimmst.

52. Habe ich am Wochenende frei?

Das kommt auf die Branche an. Arbeitest du als kaufmännischer Azubi in einem Betrieb kann es vorkommen, dass du samstags arbeiten musst, in der Regel hast du jedoch am Wochenende frei. Arbeitest du allerdings beispielweise in der Gastronomie, kommt es häufiger vor, dass du auch am Wochenende arbeitest. Dafür erhältst du dann aber in der Woche Ausgleichstage.

53. Welche Pflichten habe ich als Azubi?

Die Pflichten der Auszubildenden sind ebenfalls im Berufsbildungsgesetz geregelt:

Pflichten des Ausbildenden

Ausbildungspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.

Freistellung für Berufsschulunterricht
Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten und ihn dafür freistellen.

Freistellung für außerbetriebliche Ausbildung
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen.

Freistellung für Prüfungen
Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen.

Benennung weisungsberechtigter Personen
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen.

Aufsichtspflicht
Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.

Ausbildungsnachweiskontrolle
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die Ausbildungsnachweise für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen und deren ordnungsgemäße, schriftliche Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen.

Bereitstellung der Ausbildungsmittel
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

Urlaubsgewährung
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden einen möglichst zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren.

Vergütungspflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.

Zeugnispflicht
Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.

Pflichten des Auszubildenden

Lernpflicht
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.

Teilnahme am Berufsschulunterricht
Der Auszubildende hat die Pflicht, am Berufsschulunterricht teilzunehmen und sich aktiv um den Erwerb der dargebotenen Lernstoffe zu bemühen.

Teilnahme an außerbetrieblicher Ausbildung
Der Auszubildende ist verpflichtet, an den im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen.

Teilnahme an Prüfungen
Der Auszubildende hat die Pflicht, an den durch die Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen.

Weisungsgebundenheit
Der Auszubildende ist verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter Personen zu folgen.

Einhaltung der Ordnung
Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften zu beachten.

Ausbildungsnachweisführung
Der Auszubildende ist verpflichtet, den Ausbildungsnachweis wie bei Vertragsabschluss festgelegt (schriftlich oder elektronisch) ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig vorzulegen.

Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Der Auszubildende hat die ihm zur Verfügung gestellten Ausbildungsmittel und sonstigen Einrichtungen der Ausbildungsstätte pfleglich zu behandeln.

Erholungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, während des Urlaubs jede dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu unterlassen.

Benachrichtigungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit oder Unfall spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung zuzuleiten.

Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Der Auszubildende hat die Aufgaben, die ihm im Rahmen einer zweckgebundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig zu verrichten.

Geheimhaltungspflicht
Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

54. Wenn mir die Ausbildung nicht gefällt, kann ich dann noch wechseln?

Ja, eine Kündigung innerhalb der Probezeit (je nach Vereinbarung ein bis max. vier Monate) ist ohne Angaben von Gründen und Fristen möglich. Nach der Probezeit solltest du im Fall eines Wechsels einen Aufhebungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb schließen, wenn du den Beruf in einem anderen Unternehmen fortsetzen möchtest. Wenn du dich für einen anderen Beruf entscheidest, ist neben dem Aufhebungsvertrag auch eine Kündigung mit einer vierwöchigen Frist eine Option.

55. Wo bekomme ich Unterstützung, wenn es in der Ausbildung nicht läuft (Streitigkeiten, „ausbildungsfremde“ Tätigkeiten, etc.)?

Im ersten Schritt solltest du zunächst das Gespräch mit deinem/deiner Ausbilder*in suchen. Sollte es keine zufriedenstellende Lösung geben, kannst du dich an die Ausbildungsberater*innen der jeweiligen IHK oder HWK wenden.

56. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Stress mit dem/der Ausbilder*in habe?

An die Ausbildungsberater*innen der IHK oder HWK.

57. Was mache ich, wenn der Beruf doch nicht der richtige für mich ist?

Wenn du merkst, dass der Ausbildungsberuf doch nicht der richtige ist, solltest du das Gespräch mit deinem/deiner Ausbilder*in suchen. Vielleicht gibt es in dem Ausbildungsbetrieb noch einen Ausbildungsberuf, der mehr deinen Talenten und Interessen entspricht, sodass du in dem Unternehmen bleiben kannst. Solltest du den Ausbildungsberuf wechseln, musst du den alten Ausbildungsvertrag beenden und einen neuen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Auch wenn du einen anderen Ausbildungsberuf in einem anderen Unternehmen erlernen möchtest, musst du den bestehenden Ausbildungsvertrag beenden. Am besten sprichst du parallel dazu auch mit einem/einer Ausbildungsberater*in deiner IHK bzw. HWK. Sie werden dir erklären, wie du in einem solchen Fall am besten vorgehst.

58. Was kann ich tun, wenn ich mit der Ausbildung unzufrieden bin bzw. mit dem/der Ausbilder*in nicht zurechtkomme?

Wenn du selbst nicht mit dem/der Ausbilder*in sprechen möchtest, wende dich an deinen/deine IHK- bzw. HWK-Ausbildungsberater*in. Vielleicht kann sie/er als unbeteiligter Dritter zwischen euch vermitteln. Vielleicht gibt es in dem Betrieb aber auch andere Azubis oder Kollegen*innen, die du bitten kannst, bei einem Gespräch mit dem/der Ausbilder*in dabei zu sein und dich zu unterstützen.

59. Mir wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten. Muss ich diesen unterschreiben?

Nein, du musst keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Wende dich in diesem Fall aber gerne an die zuständigen Ausbildungsberater*innen der IHK bzw. HWK.

60. Das Ausbildungsverhältnis wurde mir gekündigt. Wie gehe ich dagegen vor?

Du kannst einen Antrag auf Durchführung einer Schlichtungsverhandlung stellen, mit oder ohne Unterstützung eines Anwaltes/einer Anwältin ist das möglich. Und im Handwerk kannst du bei einem Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten einen Antrag stellen. Sollte dieser nicht eingerichtet sein, müsste eine Klage beim Arbeitsgericht eingelegt werden. Auch dafür kannst du dich im ersten Schritt an die jeweiligen Berater*innen der IHK bzw. HWK wenden.

Ausbildung und Corona

Infos erhältst du bei den jeweiligen Kammern immer ganz aktuell. Hier zum Beispiel für die IHK.

Nach der Ausbildung

61. Wie ist die Chance, nach meiner Ausbildung übernommen zu werden?

Das ist sehr individuell. Gehe rechtzeitig ins Gespräch mit deinem Ausbildungsbetrieb. Du kannst die Chance auf eine Weiterbeschäftigung natürlich erhöhen. Wenn deine Ausbilder*innen mit dir zufrieden sind, ist eine Übernahme nach der Ausbildung wahrscheinlicher. Sicher ist es auch davon abhängig, ob in dem Unternehmen Stellen frei bzw. geplant sind.

62. Wann erfahre ich, ob ich im Betrieb übernommen werde?

Auch das ist abhängig von den Prozessen in den Unternehmen. Die Unternehmen sollten regelmäßig Feedback-Gespräche führen und ca. ein Jahr vor Ausbildungsabschluss die Übernahmesituation konkretisieren. Einen Arbeitsvertrag darf der Betrieb jedoch erst 6 Monate vor Ende der Ausbildung unterschreiben lassen, sonst ist er nichtig.

63. Welche Aufstiegschancen habe ich nach der Ausbildung?

Zunächst geht es sicher darum, die Erkenntnisse der Ausbildung zu festigen und durch Seminare und/oder Lehrgänge auf Stand zu halten. Mit einigen Jahren Berufspraxis und einer bestandenen Ausbilder-Prüfung ist eine Ausbildertätigkeit eine Option. Ein Aufstieg ist auch möglich durch berufsbegleitende Weiterbildungen zum Bachelor Professional (Fachwirt, Fachkaufmann, Meister) und darauf aufbauend zum Master Professional (Betriebswirt, Techn. Betriebswirt). Alternativ eröffnet die abgeschlossene Berufsausbildung auch Vollzeit-Studienchancen. Die Voraussetzungen legen allerdings die Hochschulen fest.

64. Ich habe die Ausbildung erfolgreich absolviert und möchte mich weiter qualifizieren. Welche Möglichkeiten habe ich?

Hier sind einige Möglichkeiten für dich:

  • Seminare (Methoden- oder Fachkompetenz, Persönlichkeitsentwicklung)
  • Zertifikatslehrgänge
  • Ausbilder-Lehrgang
  • Fachwirte-Lehrgang (Aufstieg): branchenbezogene Weiterbildung auf Bachelor-Niveau
  • Fachkaufleute-Lehrgang (Aufstieg): berufsbezogene Weiterbildung auf Bachelor-Niveau
  • Meister-Lehrgang (Aufstieg)
  • IT-Weiterbildung (Aufstieg)
  • Betriebswirte-Lehrgang (Aufstieg): Weiterbildung von Fachwirten/Fachkaufleuten/Meistern auf Master-Niveau
  • Studium

Du hast noch mehr Fragen? Melde dich per E-Mail: moinfuture@ihklw.de bei uns oder ruf uns an: 04131 742-185

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